Wissenswertes
Wichtige Informationen
Gut zu wissen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie bei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Doch weitere Probleme drohen. Daher bieten wir Ihnen hier viele weitere wichtige Informationen rund um die Kfz-Schadenabwicklung und somit um unsere Arbeit.
Der Gutachter
Ihre Wahl!
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, dürfen Sie zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadens einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Einen von der gegnerischen Versicherung gestellten Sachverständigen müssen Sie hingegen nicht akzeptieren. Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
Schäden, die unterhalb von rund 750 Euro liegen, werden im Übrigen als Bagatellschaden bezeichnet. Hier genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt.